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ArbG Iserlohn, 20.01.2022 - 5 Ca 1090/20 |
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- BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19
Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle
Auszug aus ArbG Iserlohn, 20.01.2022 - 5 Ca 1090/20
Ein nichttechnischer Dienst unterfällt jedoch nicht dem Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes (BAG, Urteil v. 30.10.2019, 6 AZR 16/19, Rn. 24).Dies gilt auch, wenn die Einsatzleitzentrale einer städtischen Berufsfeuerwehr auch Notrufe bezüglich des medizinischen Rettungsdienstes entgegennimmt (BAG, Urteil v. 30.10.2019, 6 AZR 16/19, Rn. 26 m. w. N.).
Wendet der Arbeitgeber das Vorliegen von Bereitschaftszeiten ein, hat er zu den tariflichen Voraussetzungen im Einzelnen vorzutragen (BAG, Urteil v. 30.10.2019, 6 AZR 16/19, Rn. 39).
- BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97
Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle
Auszug aus ArbG Iserlohn, 20.01.2022 - 5 Ca 1090/20
Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (BAG, Urteil vom 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 -, BAGE 89, 246-262, Rn. 47).